EU-CBAM für Verbindungselemente: Was Importeure 2026 wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2026 befindet sich der EU Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in seiner endgültigen Phase. Importeure erfasster Waren, die den geltenden Schwellenwert überschreiten, müssen die mit ihren Importen verbundenen eingebetteten CO₂-Emissionen berücksichtigen und die CBAM-Anforderungen hinsichtlich Zulassung, Berichterstattung und finanzieller Verpflichtungen erfüllen.
Für im Jahr 2026 getätigte Importe sind die erste jährliche CBAM-Erklärung und die entsprechende Abgabe der Zertifikate bis zum 30. September 2027 fällig.
CBAM gilt für Importe bestimmter Verbindungselemente und anderer Eisen- und Stahlprodukte, die unter die relevanten Zolltarifklassifizierungen fallen. Im endgültigen System unterliegen EU-Importeure, deren erfasste Waren den geltenden jährlichen Schwellenwert von 50 Tonnen überschreiten, den CBAM-Verpflichtungen.
Was ist CBAM?
CBAM ist ein europäischer Regulierungsmechanismus, der darauf abzielt, die CO₂-Bepreisung innerhalb und außerhalb der EU anzugleichen. Ziel ist es, unlauteren Wettbewerb zu verhindern, wenn die Produktion in Ländern mit weniger strengen Klimavorschriften stattfindet.
Der Mechanismus erhebt eine CO₂-bezogene Abgabe auf in die EU importierte Waren, die auf den bei der Produktion entstehenden eingebetteten CO₂-Emissionen basiert.
Bei Verbindungselementen entstehen die meisten Emissionen während der Stahlproduktionsprozesse, beispielsweise beim Schmelzen und Walzen. Werden Stahl oder fertige Verbindungselemente außerhalb der EU hergestellt, fallen diese Emissionen in den Anwendungsbereich von CBAM.
CBAM gilt daher für alle EU-Importeure, die Verbindungselemente aus Ländern außerhalb der EU beziehen.
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Was ändert sich ab 2026?
Während der Übergangsphase (2023–2025) galt lediglich eine Berichtspflicht. Seit dem 1. Januar 2026 gilt zusätzlich eine Zahlungsverpflichtung.
EU-Importeure sind verpflichtet:
- Die eingebetteten Emissionen importierter Waren zu berechnen
- CBAM-Zertifikate auf Grundlage dieser Emissionen zu erwerben
- Die Zertifikate jährlich abzugeben
- Eine jährliche CBAM-Erklärung gemäß der EU-Methodik einzureichen
- Standardwerte anzuwenden, wenn keine verifizierten Emissionsdaten verfügbar sind
CBAM wird damit zu einem strukturellen Kostenbestandteil innerhalb der Importlieferkette.
Die zu entrichtende Abgabe wird bis 2034 schrittweise steigen, parallel zur schrittweisen Abschaffung kostenloser Zertifikate im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS).
CBAM ist eine gesetzliche EU-Verpflichtung, die für alle Importeure von Produkten im Anwendungsbereich gilt. Es handelt sich nicht um einen freiwilligen Zuschlag und CBAM ist nicht Fabory-spezifisch: Der Rahmen gilt für die gesamte Branche.
Was geschieht bei Nichteinhaltung?
CBAM wird auf Grundlage der EU-Gesetzgebung durchgesetzt und über Zoll- und Berichtssysteme überwacht.
Nichteinhaltung kann zu Folgendem führen:
- Finanziellen Sanktionen
- Verwaltungsrechtlichen Sanktionen
- Verstärkter Prüfung durch Behörden
- Beschränkungen der Importtätigkeit
Unternehmen sollten ihre CBAM-Verpflichtungen anhand des Importeurs, der Produktklassifizierung, des Ursprungslandes und der geltenden Schwellenwerte bewerten. Änderungen in der Lieferkette dürfen nicht dazu genutzt werden, CBAM-Anforderungen zu umgehen.
Warum dies für die Verbindungselementeindustrie wichtig ist
Ein erheblicher Anteil der weltweiten Produktion von Verbindungselementen und der zugrunde liegenden Stahlherstellung findet außerhalb der EU statt. CBAM stellt daher eine strukturelle Veränderung des regulatorischen Rahmens der Branche dar.
Die Auswirkungen sind sowohl finanzieller als auch administrativer Art. Die Erfassung von Emissionsdaten, die Einbindung von Lieferanten, die Sicherstellung einer korrekten Produktklassifizierung, die Verwaltung von Zertifikaten und die Einhaltung der Berichtspflichten erfordern strukturierte interne Prozesse und klar definierte Verantwortlichkeiten.
Was Importeure von Verbindungselementen im Anwendungsbereich benötigen
- Zuverlässige und verifizierbare Emissionsdaten
- Ordnungsgemäß eingerichtete Verwaltungs- und Berichtssysteme
- Die erforderliche CBAM-Zulassung
- Klare interne Compliance-Prozesse
Ein professioneller und rechtzeitiger Ansatz ist entscheidend, um Risiken, Verzögerungen und Sanktionen zu vermeiden.
Für eine kommerzielle Perspektive darauf, wie CBAM Hersteller und Beschaffungsteams betrifft, lesen Sie unsere CBAM Blind Spot Analyse.
Der Ansatz von Fabory
Fabory ist vollständig auf die Umsetzung von CBAM vorbereitet und verfügt über die erforderlichen Zulassungen und Governance-Strukturen, um sämtliche regulatorischen Verpflichtungen zu erfüllen.
Unser Ansatz umfasst:
- Offizielle CBAM-Zulassung
- Aktive Zusammenarbeit mit Lieferanten zur Beschaffung von Emissionsdaten
- Präzise Produktklassifizierung und vollständige Dokumentation
- Anwendung EU-konformer Berechnungsmethoden
- Transparente Kommunikation über die Auswirkungen auf Kosten und Preisstrukturen
Wir bieten unseren Kunden Kontinuität, Sicherheit hinsichtlich der Compliance und Planbarkeit in einem sich wandelnden regulatorischen Umfeld.
CBAM verändert grundlegend, wie stahlbezogene Produkte importiert, reguliert und bepreist werden. Sorgfältige Vorbereitung und solide Governance sind unerlässlich.
Möchten Sie verstehen, was CBAM für Ihre Lieferkette oder Ihre zukünftige Preisstruktur bedeutet? Bitte wenden Sie sich an Ihren Fabory Ansprechpartner.